Suchmenü ausblenden



Suchmenü einblenden
Zitat Kommunal vom 28.01.2021:

"Eine Statutarstadt ist eine größere Gemeinde mit einem eigenen Stadtrecht. Dieses Recht wird auch als Statut bezeichnet. Eine Gemeinde mit einem eigenen Organisationsgesetz bzw. Organisationsrecht muss mindestens 20.000 Gemeindemitglieder zählen.

In Österreich gibt es 15 Statutarstädte, denen auf Antrag durch ein Landesgesetz ein entsprechend eigenes Stadtrecht verliehen wurde. Hierbei handelt es sich um ein individuelles Organisationsgemeinderecht, das durchaus von den allgemeinen Rechten und Aufgaben der restlichen Einheitsgemeinden abweicht. [...]"

https://kommunal.at/statutarstaedte-oesterreich-von-den-anfa...
Quelle: kommunal.at


Alle Angaben ohne Gewähr.
bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung