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Was ist eine Gemeinde?

Eine Gemeinde ist die kleinste sich selbst verwaltende politische Einheit in Österreich. Die Gesetzgebungskompetenz kommt dem Bund und den Ländern zu. Die Staatsverwaltung dagegen üben alle drei Ebenen der Gebietskörperschaften aus (Bund, Länder, Gemeinden).
In der Bundesverfassung ist geregelt, welche Aufgabe welcher Ebene zukommt.
In der Gemeindeverfassung stehen die Grundsätze der Gemeindeselbstverwaltung.
In der Gemeindeordnung sind die Gemeindeorganisation, die Aufgaben der Organe, die Rechte und Pflichten der Bürger usw. beschrieben. Es gibt neun Gemeindeordnungen, die zwar alle die Bundesverfassung als Ursprung haben, aber Unterschiede aufweisen.

Eine Gemeinde hat einen Gemeinderat, einen Gemeindevorstand und eine*n Bürgermeister*in, deren Aufgaben gesetzlich geregelt sind. Die Mitglieder des Gemeinderats werden von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde gewählt.

Lokale Aufgaben von Gemeinden sind z.B.

  • Meldewesen (Haupt- und Nebenwohnsitz)
  • Bauangelegenheiten (Flächenwidmung, Baubewilligung)
  • Erhaltung von Gemeindestraßen, Gehsteigen, Beleuchtung
  • Kindergärten, Kinderbetreuung, Pflichtschulen
  • Abfallentsorgung
  • Friedhöfe
  • örtliche Sicherheit (Feuerwehr, Katastrophenschutz)
  • Gestaltung des Ortsbildes
  • Kultur- und Sportangebote
  • soziale Unterstützungsangebote

Arten von Gemeinden

In Österreich gibt es verschiedenen Arten von Gemeinden:
Die Gemeinde (Landgemeinde) ist die unterste Ebene der kommunalen Gliederung. Dann gibt es noch Gemeinden, die zur Marktgemeinde, Stadtgemeinde oder zur Statutarstadt erhoben wurden.

Definition Gemeinde

Gemeinden, auch Landgemeinden genannt, sind die kleinste selbstständige Ebene der Verwaltung (Gebietskörperschaft), die in der Bundesverfassung festgelegt ist.
Es gibt in Österreich keine gemeindefreien Gebiete, jede Fläche gehört einer Gemeinde an.
Gemeinden können sich auch aus mehreren Orten zusammensetzen.

Liste der Landgemeinden (1117)

Definition Marktgemeinde

Marktgemeinden sind Orte, denen entweder historisch oder formell das Marktrecht verliehen wurde. In Österreich hat diese Bezeichnung seit der Gemeindereform 1849 keine rechtliche Bedeutung mehr. Heute wird der Titel „Markt“ oder „Marktgemeinde“ an Gemeinden verliehen, denen eine besondere Bedeutung aufgrund ihrer geografischen und wirtschaftlichen Lage zukommt.

Liste der Marktgemeinden (772)

Definition Stadt

Als Stadt gilt statistisch jede Gemeinde, die mehr als 10.000 Einwohner aufweist. Diese Statstik erfasst alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich.
In Österreich ist eine Stadt aber nicht nur durch ihre Größe oder Einwohnerzahl definiert, sondern durch einen rechtlichen Status. Eine Stadt ist eine Gemeinde, der vom jeweiligen Bundesland offiziell das Stadtrecht verliehen wurde. Dieses Stadtrecht hatte früher praktische Bedeutung, etwa für Märkte oder Verwaltung, heute ist es vor allem eine symbolische Auszeichnung. Deshalb können auch sehr kleine Orte Städte sein, während manch größere Gemeinden ohne Stadtrecht offiziell keine Städte sind.

Liste der Städte (188)

Definition Statutarstadt

Statutarstädte sind Städte mit eigenem Statut, d.h. mit eigenem landesgesetzlich erlassenen Stadtrecht.
Eine Statutarstadt übernimmt gleichzeitig die Aufgaben einer Gemeinde und eines Bezirks: die Stadt erledigt ihre Gemeindeaufgaben selbst und übernimmt zusätzlich die Bezirksverwaltung.

Liste der Statutarstädte (15)


Alle Angaben ohne Gewähr.