Zitat Vienna Online vom 09.01.2024:
"Laut dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist die Kanal- und Wassergebühr in der Gemeinde Steinbach am Attersee rechtswidrig. [...]
Im Jahr 2017 wurde in Steinbach eine Mindestabnahmegebühr für Wasser eingeführt. Wohnungseigentümer waren verpflichtet, jährlich mindestens 45 Kubikmeter Wasser zu bezahlen, unabhängig von ihrem tatsächlichen Verbrauch. Da die Mehrheit der Haushalte bereits mehr als diese Mindestmenge verbraucht, betrifft diese Regelung hauptsächlich Besitzer von Zweitwohnsitzen. Insgesamt 24 Besitzer von Zweitwohnsitzen haben gegen diese Regelung, die sie als »versteckte Zweitwohnsitzsteuer« betrachten, Klage vor Gericht eingereicht. [...]
Die Verfassungsrichter kritisierten die Mindestmenge, da bereits eine Grundgebühr vorgeschrieben ist. Sie bemängelten, dass die Mindestabnahmegebühr nur für Eigentumswohnungen gilt und nicht für Mietwohnungen. Zudem stellten sie fest, dass sie kein Anreiz sei, Wasser zu sparen. Des Weiteren wurde bemängelt, dass die Berechnung der Gebühr auf dem durchschnittlichen Wasserverbrauch in Österreich basierte, während sich der Verfassungsgerichtshof an den Durchschnittswerten von Steinbach hätte orientieren sollen. Außerdem geht aus der Verordnung nicht hervor, wofür der aus den Wasser- und Kanalgebühren erzielte Gewinn verwendet wird, obwohl es rechtens ist, dass Gemeinden diesen Gewinn erzielen dürfen. [...]"
https://www.vienna.at/oo-wassergebuhren-in-steinbach-am-atte...Quelle: vienna.at
Weitere News:
Informationen zu Gemeinde, Bezirk und Bundesland:
Alle Angaben ohne Gewähr.