Zitat Oberösterreichische Nachrichten vom 01.04.2024:
"Garsten ist die erste Landgemeinde im Bundesland, die eine »Fahrradstraße« beschilderte. Nur Bewohner und Lieferanten dürfen mit dem Auto fahren, Radfahrer haben volle Bewegungsfreiheit und dürfen auch auf der Straße nebeneinander fahren. [...]
Die Möglichkeit einer besonderen Verkehrsberuhigung gibt es in Österreich nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung schon seit 2013. [...]
Für die Bewohner ändert sich mit der neuen Art von Verkehrsweg nicht viel. Sie dürfen weiterhin mit den Autos zu ihren Häusern und Garagen fahren, allerdings langsamer. In einer »Fahrradstraße« gilt Höchsttempo 30 km/h. Wenn zwei Radfahrer auf der Straße nebeneinander fahren, besteht kein Anlass zu hupen. Die Radfahrer dürfen das. Hinter den Radfahrern zu drängeln, gehört sich erstens nicht und ist zweitens sowieso verboten. [...]"
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/radfahrer-d...Quelle: nachrichten.at
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