Zitat ORF Kärnten vom 26.02.2026:
"Wer eine Almhütte, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz gemeldet hat und sie nicht an Urlauber vermietet, muss ab kommendem Jahr eine Abgabe an die jeweiligen Gemeinde entrichten. Außerdem wird anstelle der bisherigen Ortstaxen eine neue Aufenthaltsabgabe verrechnet, die an das Land fließt. [...]"













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