Zitat ORF Steiermark vom 01.09.2025:
"Das Amtsgeheimnis wird mit 1. September gesetzlich abgeschafft. Nun soll die Informationspflicht in den Vordergrund rücken. Informationen, die von allgemeinem Interesse sind, müssen ab jetzt im Internet veröffentlicht werden. Die Verwaltung müsse umdenken, so ein steirischer Verfassungsexperte. [...]"
https://steiermark.orf.at/stories/3319578/Quelle: steiermark.orf.at
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