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Eine Gemeinde ist die kleinste sich selbst verwaltende politische Einheit in Österreich. Die Gesetzgebungskompetenz kommt dem Bund und den Ländern zu. Die Staatsverwaltung dagegen üben alle drei Ebenen der Gebietskörperschaften aus (Bund. Länder, Gemeinden).
In der Bundesverfassung ist geregelt, welche Aufgabe welcher Ebene zukommt.
In der Gemeindeverfassung stehen die Grundsätze der Gemeindeselbstverwaltung.
In der Gemeindeordnung sind die Gemeindeorganisation, die Aufgaben der Organe, die Rechte und Pflichten der Bürger usw. beschrieben. Es gibt neun Gemeindeordnungen, die zwar alle die Bundesverfassung als Ursprung haben, aber Unterschiede aufweisen.

Eine Gemeinde hat einen Gemeinderat, einen Gemeindevorstand und einen Bürgermeister, deren Aufgaben gesetzlich geregelt sind. Die Mitglieder des Gemeinderats werden von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde gewählt.

Alle Angaben ohne Gewähr.
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