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Marktgemeinden im Bundesland

Marktgemeinden sind Orte, denen entweder historisch oder formell das Markrecht verliehen wurde. In Österreich hat diese Bezeichnung seit der Gemeindereform 1849 keine rechtliche Bedeutung mehr. Heute wird der Titel „Markt“ oder „Marktgemeinde“ an Gemeinden verliehen, denen eine besondere Bedeutung aufgrund ihrer geografischen und wirtschaftlichen Lage zukommt.

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