"Als Geburtsstunde eines selbständigen österreichischen diplomatischen Dienstes gilt das Jahr 1720, als Kaiser Karl VI. die Verwaltung der auswärtigen Beziehungen einem eigenen Minister übertrug. Nach dem Zerfall der Donaumonarchie wurden die auswärtigen Angelegenheiten vom Bundeskanzleramt wahrgenommen. Erst 1959 wurde ein eigenes Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten errichtet. [...]" https://www.bmeia.gv.at