Zitat ORF Vorarlberg vom 08.08.2022:
"In der Gemeinde Lochau gibt es gleich fünf neue Fahrradstraßen. Dadurch erhalten Fahrradfahrende mehr Rechte gegenüber Autofahrern. Gemeinden in Österreich können seit 2013 Straßenverbindungen zu Fahrradstraßen ernennen. [...]
Auf der Fahrradstraße gilt Tempo 30. Radfahrer dürfen offiziell nebeneinander fahren, sie dürfen aber den motorisierten Verkehr nicht mutwillig behindern. Motorisierte Fahrzeuge dürfen auf Fahrradstraßen zu- und abfahren. Die Durchfahrt für den motorisierten Verkehr durch eine Fahrradstraße ist standardmäßig nicht vorgesehen, kann aber mit entsprechender Begründung zugelassen werden.
Die geltenden Regeln einer Fahrradstraße ermögliche ein schnelles und sicheres Vorankommen für Radfahrende, ohne dabei den motorisierten Verkehr auszuschließen, so der Bürgermeister von Lochau, Frank Matt (Grüne), in einer Aussendung. [...]" ...
Quelle: vorarlberg.orf.at
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