Suchmenü einblenden

Registrieren auf gemeinden.at


Wenn Sie selbst Expert*in in einer unten angeführten Berufsgruppen sind,
finden Sie hier die Voraussetzungen für eine Registrierung auf www.gemeinden.at.
Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung nur mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation möglich ist.

Zur Registrierung

Psychotherapie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag - Personen, die in der Psychotherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als Psychotherapeut*in eingetragen sind (https://psychotherapie.ehealth.gv.at/)
- Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis ihrer Ausbildungseinrichtung

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als Psychotherapeut*in mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) - Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten
- Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika)
- Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung

Psychologie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag - Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische Psycholog*innen oder als Gesundheitspsycholog*innen eingetragen sind
- Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Psychologe*in tätig sind;
Für Gesundheits- bzw. Klinische Psycholog*innen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen Psycholog*innen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer).
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten

Physiotherapie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Physiotherapeut*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister

Erforderlicher Nachweis:
Eintragung als Physiotherapeut*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer)
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Physiotherapie als Dienstleistung entsprechend den österreichischen gesetzlichen Vorschriften anbieten

Logopädie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Logopäd*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister

Erforderlicher Nachweis:
Eintragung als Logopäd*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer)
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Logopädie anbieten

Ergotherapie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Ergotherapeut*innen, mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister.

Erforderlicher Nachweis:
Eintragung als Ergotherapeut*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer).
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Ergotherapie anbieten

Kunsttherapie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen, die eine Kunsttherapie-Ausbildung absolviert haben

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Kunsttherapie-Ausbildung
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Kunsttherapie als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten

Musiktherapie

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen, die in der offiziellen Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums eingetragen sind

Erforderlicher Nachweis:
Eintragung in die offizielle Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer)
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Musiktherapie als Dienstleistung (gem. MuthG) anbieten

Lebensberatung

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag - Personen mit aufrechter Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl)
- Lebensberater*innen in Ausbildung unter Supervision

Erforderlicher Nachweis:
für Lebens- und Sozialberater*innen ohne den Zusatz in Ausbildung unter Supervision:
aufrechte Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl);

Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung unter Supervision:
- Nachweis über den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung;
oder
- Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass Berechtigung vorliegt die Bezeichnung „Lebens- und Sozialberater*in in Ausbildung unter Supervision“ zu führen
oder
- Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass bereits die Hälfte der Ausbildung zum*zur Lebens- und Sozialberater*in erfolgreich absolviert wurde. (Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass Bestätigungen über die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen nicht als Nachweise gelten.)

Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten

Mediation

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag - Personen, die eine Mediations-Ausbildung absolviert haben
- Mediator*innen in Ausbildung unter Supervision

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Mediations-Ausbildung
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten

Supervision

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag - Personen, die in der ÖVS oder beim ÖBVP als Supervisor*in eingetragen sind
- Personen, die eine Supervisions-Ausbildung absolviert haben

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Supervisions-Ausbildung
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Supervision als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten

Coaching

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen, die eine Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden absolviert haben

Erforderlicher Nachweis:
Bestätigung über den Abschluss einer Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Coaching als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten

Unternehmensberatung

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen mit aufrechter (uneingeschränkter!) Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation ausgenommen gewerbliche und Bilanz-Buchhalter*innen nach dem BiBuG (mit Angabe der GISA-Zahl)

Erforderlicher Nachweis:
Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das (uneingeschränkte!) Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (mit Angabe der GISA-Zahl)
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die ausdrücklich Unternehmensberatung als Dienstleistung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten

Ärzt*innen/Medizin

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag (Fach)Ärzt*innen, die in den öffentlich zugänglichen Ärzt*innen-Verzeichnissen der Landes-Ärzte-Kammern gelistet sind.

Erforderlicher Nachweis:
Eintragung im öffentlich zugänglichen Ärzt*innen-Verzeichnis der jeweiligen Landes-Ärzte-Kammer.

Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Institutionen, die VORWIEGEND medizinische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten (Berufsverbände, Krankenanstalten, Ambulatorien, Gruppenpraxen)

Pflege und Betreuung

Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag Personen, die in der professionellen Pflege und Betreuung zugelassen sind:
* Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
* Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
* Diplom-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit
ab 1.7.2019 ist die Veröffentlichung für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen nur mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister möglich.

Erforderlicher Nachweis:
Nachweis, dass Sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften in der professionellen Pflege und Betreuung zugelassen sind:
* für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister;
* für Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister;
* für Diplom-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit den Nachweis des jeweiligen Abschlusses einer Ausbildung, die in Österreich absolviert oder nostrifiziert wurde;

Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Heimgesetz) zugelassen sind als
* Seniorenheim / Seniorenwohnheim / Seniorenresidenz
* Pflegeheim
* andere stationäre Pflegeeinrichtung (Akutgeriatrie, Rehabilitationseinrichtung, stationäres Hospiz, Palliativstation)
* Betreute Wohneinrichtung / ServiceWohnen
* Institution in der Mobile Altenbetreuung oder Hauskrankenpflege

Unternehmen mit aufrechter österreichischer Gewerbeberechtigung
* für das Gewerbe Organisation von Personenbetreuung, die von der ÖQZ als Zertifizierte Vermittlungsagentur geführt werden

Beratungsstellen

Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) 1. Es muss ein MEHRHEITLICH KOSTENLOSES Beratungsangebot geben.
2. Die Beratungsstelle darf NICHT gewinnorientiert arbeiten.
3. Die Beratungsstelle darf nicht (mehrheitlich) dem Zweck dienen,
KlientInnen für zu bezahlende Dienstleistungen (auch nicht für Dritte) zu akquirieren.

Selbsthilfe

Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) Selbsthilfe-Gruppen/Organisationen (SHO), die der nachstehenden Definition entsprechen:
1. Eine SHO ist ein Zusammenschluss von Menschen, die unter ähnlichen Problemen leiden und gemeinsam versuchen, diese selbst zu bewältigen.
2. Eine SHO definiert sich u.a. durch Eigeninitiative, Selbstorganisation und Selbstbestimmung.
Mitglieder von Selbsthilfe-Organisationen schließen sich aus eigenem Antrieb zusammen, sie legen ihre Treffen und Themen selbst fest, und sie treffen ihre Entscheidungen selbst.
3. Eine SHO ist nicht „professionell: Sie versteht sich nicht als Dienstleister und bietet weder Beratung noch Therapie.
Selbsthilfe-Organisationen wollen professionelle Dienstleistung, Beratung und Therapie nicht ersetzen, sondern ergänzen.
4. Eine SHO stellt einen ideellen und freiwilligen Zusammenschluss dar. Das bedeutet, dass sie nicht gewinnorientiert arbeitet, und dass ihre Mitglieder sich aus eigenem Antrieb am Gruppenleben beteiligen.


Zur Registrierung


Registrierung nur für Anzeigenbörse

Wenn Sie NICHT in einem der bestNET. Expert*innen-Verzeichnisse aufscheinen möchten, sondern nur in der Anzeigen-Börse eine Klein-Anzeige schalten wollen (zB. "Biete Praxisraum"), verwenden Sie bitte die spezielle Registrierung für die Anzeigen-Börse.
Zur Registrierung für die Anzeigenbörse

 

Alle Angaben ohne Gewähr.
Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung